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„Die Mehrung von Waldfläche ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel“


Interview mit Jörg Ecker


Jörg Ecker
Jörg Ecker ist Forstwissenschaftler und seit 1992 im Landesbetrieb Forst in Potsdam beschäftigt, mittlerweile als Fachbereichsleiter der Forstbehörde.

Möchte man in Brandenburg auf mehr als 50 Hektar Fläche Wald aufforsten, wird dies im Vorfeld umfassend geprüft – daran sind nicht nur Behörden beteiligt; auch anerkannte Verbände und Bürger können an diesem Prozess teilhaben. Im Fall von NfG geht es um eine riesige Fläche: Derzeit wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eruiert, ob wir im Landkreis Oder-Spree über 320 Hektar Mischwald anpflanzen dürfen. Nach Auskunft des zuständigen Försters Lars Heinrich wird mit Hochdruck an der Prüfung der entsprechenden Dokumente gearbeitet. Doch worum genau handelt es sich bei einer UVP und was ist der neueste Stand? Jörg Ecker, Fachbereichsleiter der zuständigen Forstbehörde, klärt uns auf.





 


Herr Ecker, wofür braucht es eine UVP?


Das ist eine gesetzliche Vorschrift, die sicherstellen soll, dass bei allen größeren Genehmigungsverfahren die Umweltaspekte umfassend im Vorfeld beleuchtet werden. Die verschiedenen Akteure innerhalb dieser Prüfung sorgen dafür, dass Informationen transparent hergeleitet und abgewogen werden. Und dann wird eine Zulassungsentscheidung so gefällt, dass die wichtigen Umweltbelange mitberücksichtigt werden.

Neben den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und Biodiversität, Klima und Luft, Landschaft, Boden und Wasser werden auch für andere Schutzgüter die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens ermittelt, zum Beispiel natürlich die menschliche Gesundheit, ggf. auch das kulturelle Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselbeziehungen zueinander.



Welche Akteure sind an der UVP beteiligt?


Die Hauptrolle spielt der Vorhabensträger, also in diesem Fall NfG. Dieser muss sämtliche Daten und Materialien für die Prüfung bereitstellen. Die Genehmigungsbehörde – in diesem Fall die Forstbehörde – prüft anschließend den Bericht und die Unterlagen und führt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Wichtige Akteure dabei sind die Träger öffentlicher Belange und die Behörden. Auch anerkannte Verbände wie bspw. Umweltvereinigungen haben ein Mitwirkungsrecht.


"Es wäre gut, wenn wir das Ganze in nächster Zeit veröffentlichen könnten."

An welchem Punkt in diesem Prozess stehen wir gerade?


Der Vorhabensträger hat über ein Planungsbüro den UVP-Bericht erstellt, der jetzt bei der Forstbehörde eingetroffen ist und nun auf Vollständigkeit geprüft wird.

Der weitere Ablauf ist dann folgender: Wenn der Bericht alle Anforderungen erfüllt, kommt es zu einer Veröffentlichung in einem Online-Portal. Außerdem werden in den betroffenen Standortgemeinden entsprechende Auslagen zur Verfügung gestellt, damit jeder die Möglichkeit hat, sich am Verfahren zu beteiligen. Innerhalb eines Monats können dann Einwände und Anregungen zu dem Projekt gegeben werden. Anschließend wird aufgrund der Einschätzung und Bewertung dieser Einwände und Anregungen der Genehmigungsbescheid erstellt.


Der UVP-Bericht ist vor kurzem der Forstbehörde übergeben worden, wir sind jetzt beim Prüfen. Der nächste Schritt ist die Veröffentlichung, die Auslegung. Es wäre gut, wenn wir das Ganze in nächster Zeit veröffentlichen könnten.


Aufforstung auf über 320 Hektar: "Das ist sehr erfreulich"

Gibt es Besonderheiten bei der UVP unseres Aufforstungsprojektes?


Im Grunde ist es sehr erfreulich, dass es Erstaufforstungen in einem UVP-pflichtigen Rahmen gibt. Das ist eine große Seltenheit. In der Regel haben wir eher Waldflächenverluste zu verkraften und schaffen es geradeso die Waldflächenbilanz in Brandenburg nicht negativ zu beeinträchtigen. Erstaufforstungen in dieser Größe sind relativ selten. In meiner Laufbahn kommt das zum 3. Mal vor. Das ist sehr erfreulich. In Anbetracht der Folgen des Klimawandels ist die Anreicherung der Landschaft mit Wald eine sehr gute Sache. Laut dem Bundeswaldgesetz ist die Mehrung von Waldfläche ja auch anzustreben, es ist ein gesamtgesellschaftliches Ziel und daher umso wichtiger.


Es ist mir an dieser Stelle wichtig, zu betonen: Wir vollziehen eine sorgfältige Prüfung um den Genehmigungsbescheid. Aber natürlich ist es prinzipiell erfreulich, wenn Erstaufforstungen dieses Ausmaßes zustande kommen, so viel ist schon mal klar. Ein Förster, der gegen Erstaufforstung ist – das wäre ja merkwürdig.


Da können wir nur zustimmen. Herr Ecker, vielen Dank für das Gespräch!


 

Weitere Informationen zur UVP und den Möglichkeiten zur Beteiligung finden Sie auf dem offiziellen UVP-Portal.


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